Der seit 1908 bestehende Zentralfriedhof Einbeck biete Platz für circa 12000 Gräber.
Reihengräber werden der Reihe nach Todeszeitpunkt für die Ruhezeit des Verstorbenen vergeben. Hier besteht keine Möglichkeit auf Verlängerung der Ruhezeit, Wiedererwerb, Ausgrabung oder Umbettung.
Wahlgrabstätten ihrerseits werden auch der Reihenfolge nach vergeben, bieten aber die Wahl der Einzellage. Weitere Besonderheiten der Wahlgrabstätten sind außerdem der mögliche Erwerb vor einem Todesfall mit einem Nutzungsrecht von 40 Jahren, die Verlängerung der Nutzungsrechte durch eine erforderliche Beisetzung und der Wiedererwerb nach Ablauf.
Das älteste Grab auf dem Zentralfriedhof stammt aus dem Jahr 1907, wurde aber wahrscheinlich nur auf den Zentralfriedhof überführt.